Restgeld, n.
Restgeld, n.
restlicher Betrag
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nachdeme ime seiner beeder brüeder seligen restgeld, so sich auf 2116 fl. ... belauf, noch usstendig, und aber die röm. kais. mt. ... bewilligt, dass ime solcher geldrest an der reichscontribution uf W. in abschlag erstattet werden solle1604 WürtLTA.² II 386
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in die nachrechnung sollen weder in einnahme noch ausgabe die restgelder, sondern, was von georgi bis auf den bestimmten rechnungstag an geld wirklich eingenommen1815 WirtRealIndex III 252 Faksimile