Restituierungsverordnung, f.
Restituierungsverordnung, f.
Vorschrift zur Durchführung einer vorläufigen Restitution
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[die] regierung habe eine geraume zeit hero verspuͤren muͤssen, wasmassen in denen ... spoli-sachen die beklagten partheyen den abgeforderten bericht in dem gerichtsbraͤuchigen termin nicht erstatten, auch die ergangene restituirungs-verordnung nicht vollziehen: sondern sich durch die dreyßigtaͤgige verordnung treiben lassen, und mithin die dabey annectirte poen-faͤllige restituirungs-aufflag auch auff die dreyßig taͤge ausdeuten ... wollen1688 CAustr. I 33 Faksimile