Restzettel, m.

Schriftstück, auf dem nicht erledigte Angelegenheiten notiert sind, besonders noch ausstehende Zahlungen
  • soll selbiges kostgelt alle monat richtig ausgezahlet und ... einem jeden ... negst kunftigen monat sein gebuhr an bahrem gelde, wegen der vorigen monat aber ein restzettel dargelieffert werden
    1624 Pommern/Kern,HofO. I 166
  • daß sie [Handwerks- und Fuhrleute] ... keinem amptmann ... einigen posten mehr fuͤr bezahlt unterschreiben, und hergegen rest-zettul oder urkundt, daß es nicht entricht seye, nemmen
    1655 Reyscher,Ges. XIII 291 Faksimile
  • dass ein jeder gemeiner bey jedesmahliger zahlung dasjenige, was ihme ... gehoͤret, empfange und wegen dess uͤbrigen seinen rest- und cassazettul bekomme
    1694 Ulm/SchwäbWB. VI Nachtr. 2800 Faksimile
  • damit aber diese sachen, so nicht durch das journal gehen, folglich auch nicht in den monatlichen restzettul kommen, nicht zu lange bei den herren referenten liegen bleiben, so muß der in justizsachen expedirende secretarius allmonatlich eine designation ... übergeben, welche ... jedesmal mit dem restzettul zuzuschicken ist
    1751 ActaBoruss.BehO. IX 108
  • wo kleine doͤrfer nahe bey einander liegen, daß der land-reuter ... in einem tage zwey doͤrfer vornehmen kann, muͤssen die land-reuter-gebuͤhren denselben von dem creyß-rendanten vorgeschrieben, und unter jedem rest-zettel notiret werden
    1751 NCCPruss. I 115 Faksimile