Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Retard

Retard

, m. oder n.

aus frz. retard 
wie Retardat (I) 
  • welches auch dem bürgermeistereyd specialiter zu inserieren, daß er ... auf die deponierte pflegegelter fleissig acht geben [soll, damit] ... die retarden embsig eingetrieben ... werden
    1683 ArchUFrk. 46 (1904) 174 Anm. 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):