Retardat, n.

I allg.
ausstehende (Rest-) Schuld, Zahlungsrückstand; fällige Abgabe
  • [Übschr.:] eydt des retardat schreybers. das yhr ... vleyssig daran seyn, das der stadt an retardaten nichts abgehe
    1470 Erfurt/Schmitt,NhdSchriftspr. 312
  • alle retardate an geilde und getreide, welchs ganghaftig
    1503 KahlaUB. 100 Faksimile
  • [Einigungsvertrag:] das der rat alle hinderstellige [und umstrittene] retardat ... sol fallen lassen
    1506 TorgauUB. 75 Faksimile
  • was aber von allerley zinsen, retardaten, nachstandt, darvon die helffte zubetzalende
    1529 Brinckmeier II 345 Faksimile
  • [Erklärung,] daß die retardaten ... ohne laͤngern verzug gewißlich erlegt werden sollen
    1619 Moser,StaatsR. 31 S. 512 Faksimile
  • daß ... laut der per dictaturam communicirten restanten-liste ... einige staͤnde annoch mit mercklichen retardaten dahin verfangen, denselben zu deren endlichen ... abstattung noch zwey monathe ... anberaumt werden sollen
    1682 Moser,StaatsR. 31 S. 468 Faksimile
  • daß ... auch die in der cassa-aufrechnung noch befindliche retardaten crayses-wegen nachgesehen ... werden moͤchte
    1694 Moser,StaatsR. 30 S. 557 Faksimile
  • dat sedel van wegen de nastenden retardaten
    oJ. Lasch-Borchling II 2075
II bergmannspr.
Sachhinweis: Göpfert,BergmSpr. 73f., Veith,Bergwb. 378f.
II 1 Rechtsstatus, den Grubenrechte (Kux) erhalten, wenn der Gewerke (II) mit der Zahlung seiner Abgaben (Zubußen) im Rückstand, aber die Zahlungsfrist, nach der er sein Recht verliert, noch nicht abgelaufen ist; nach Fristablauf verliert der Gewerke seine Anteile (Beleg 1799)
  • der gegenschreiber soll ... auß eigenem gewalt keinen kuckes auß dem retardat geben
    JoachimsthalBO. 1548 II 68 Faksimile
  • auf den beruerten retardatstag soll der schichtmeister vor berckmeister vnnd geschwornen sein retardatzettel einlegen; welcher gewerck alssdann saine thail zu aussgang derselbenn wochen nit erledigt, dem sollen ... seine thail ab vnnd gemainer gwerckhschaft zu guet ins retardat geschriben ... werden
    1553 Zivier,SchlesBgw. 32 Faksimile
  • es soll auch der gegenschreiber keine kuckus ohn vorwissen des bergmeisters jedes orths aus dem retardat geben
    1559 NassauBO. 1559 S. 336 Faksimile
  • [es] soll ein jeder schichtmeister ... eine verzeichniß [machen], ... wie viel kucks die gewercken ... in retardat habe[n]
    1593 SammlVerordnHannov. III 87 Faksimile
  • welcher gewerk ... seine zupus ... nicht gereichet hette, deßen teile sollen ... ins tranghsahl oder retardat gesezet ... werden
    1671 MansfeldBergbUB. 195
  • retardat ist ein bergmaͤnnischer terminus und wird gebraucht, wenn die gewercken ihre zubusse mit n. 6 des quartals nicht entrichten, noch sich auf die zubuß-zettel anhaͤngisch machen, so wird solches im gegenbuche notiret, und dieses heißt ins retardat setzen
    1742 Zedler 31 Sp. 830 Faksimile
  • wuͤrden die gewerken ... die zubuße in der ... gesetzten vierwoͤchentlichen frist nicht bezahlen, so soll der schicht-meister oder vorsteher die kuxe in das retardat setzen
    1772 HalberstProvR. 321 Faksimile
  • [bleibt] der saͤumige [gewerke] noch immer so im ruͤckstande, daß seine zubuße auch nicht einmal in der sechsten woche des folgenden quartals entrichtet ist, so wird er seiner bergtheile verlustig ... man sagt alsdann: die kuxen sind im retardat verstanden
    1799 RepRecht III 252 Faksimile
II 2 Zeitraum des Retardats (II 1)
  • nach verfliessung des retardats sollen dieselben theil, die also in das retardat seynd kommen, denjenigen, deren sie gewest seynd, ... umbsonst ... nicht wieder werden, sondern unsere ... ampt-leute sollen ... an dem schichtmeister befehlen, solche retardattheil ... auffs theuerste zu verkauffen
    1593 SammlVerordnHannov. III 87 Faksimile
II 3 wie Retardattag
  • [es] soll der berckmeister ... ein offen zettel anschlagen, auf welchen tag er das retardat halltenn will
    1553 Zivier,Bergregal 32
III im Gerichtsverfahren: Unkosten, die dem obsiegenden Prozeßbeteiligten dadurch entstanden sind, daß der Gegner den Prozeß mutwillig verzögert hat
  • retardaten oder expensae retardati processus. muthwillige leuteranten, welche keine declaratoriam erhalten, sind in die expensas retardati processus zu verurtheilen
    1794 Schwarz,LausWB. IV 203 Faksimile