Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Retardatteil
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, m. oder n.
im Retardat (II 1) befindlicher Bergwerksanteil
- [Übschr.:] wie mit dem vollmachten, so uͤber retardat-theile auffbracht, gehandelt soll werdenJoachimsthalBO. 1548 II 70Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nach verfliessung des retardats sollen dieselben theil, die also in das retardat seynd kommen, denjenigen, deren sie gewest seynd, ... umbsonst ... nicht wieder werden, sondern unsere ... ampt-leute sollen ... an dem schichtmeister befehlen, solche retardattheil ... auffs theuerste zu verkauffen1593 SammlVerordnHannov. III 87Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- retardattheile sind diejenigen kuxe, welche im retardate stehen1742 Zedler 31 Sp. 837Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den gehorsamen gewerken [sollen] ihre zustehende retardat-theile nicht so liederlich [durch Rückverkauf an den ehemaligen Eigentümer] ... entzogen werden1772 HalberstProvR. 322Faksimile - in Google Books