retirieren, v.
retirieren, v.
I
zurückziehen, flüchten, insb. in einen Immunitätsbereich
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[Erlaß des Kaisers,] damit ... in ihren kirchen und cloͤstern einige dergleichen verbrecher und delinquenten sich ferners nicht retiriren1680 CAustr. I 288 Faksimile
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wo ein ubelthaͤter sich in eine geistliche freyheit retirirte, und nach beschehener requisition dem judici saeculari nicht gleich heraus gegeben wurde, derselbe ... durch des weltlichen richters leuthe ... verwachet werden moͤge1680 CAustr. I 289 Faksimile
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daß, wenn außerhalb thores, binnen der land-wehre excessus und schlaͤgereyen, woruͤber der verbrecher nur mit gelde und nicht am leibe zu bestrafen, vorfallen, alsdann denen herren des marstalls die cognition und bestrafung ... zustehe, so gar, daß auch der thaͤter, wenn er sich in der stadt retiriret, und von dem gerichte gefaͤnglich angenommen worden, auf der herren des marstalls geschehenes ansuchen ... von dem gerichte zu extradiren sey1693 E. ... Raths der ... Reichs-Stadt Lübeck ... Bescheide, die Taxam der Gebühren der Advocatorum ... betreffend (Lübeck 1756) 75
II
widersetzen
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wo auch einer ... darum, daß er anders thaͤte, dann ihm als einem kriegs-mann gebuͤhrt, gestrafft wird, und er sich gegen ihm [befehls-mann] retteriren oder zur wehr stellen ... wuͤrde, der soll ... gestrafft werden1723 Lünig,CJMilit. 71 Faksimile