Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Retter
Artikel davor:
Retraktation
retraktieren
Retribution
Retributiongeld
Retroakte
Retrotrahent
Retsel
Retselgeld
Rette
retten
Retter
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Person, die etwas rettet (II)
- [es] wird die straff gelindert ... da einer im wehrenden streit einen andern, als den retter, oder aber sonsten einen, der ihme an seiner nothwoͤhr verhinderlich waͤre, entleibte1656 NÖLGO. 1656(CAustr.) 63 § 12Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg