Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Retter

Retter

, m.

Person, die etwas rettet (II) 
  • [es] wird die straff gelindert ... da einer im wehrenden streit einen andern, als den retter, oder aber sonsten einen, der ihme an seiner nothwoͤhr verhinderlich waͤre, entleibte
    1656 NÖLGO. 1656(CAustr.) 63 § 12