Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rettungsmittel

Rettungsmittel

, n.

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Werkzeug, Instrument, um etwas vor Schaden zu bewahren; auch übtr.
  • wann auch ... der kreditor vor sich und die seinige keine unterhalts- und rettungsmittel hätte, solle ebenmäßig demselben diese das kapital konzernierende verordnung, jedoch salvo iudicis arbitrio, nicht im weg stehen
    1654 JRA.(Laufs) § 172
  • so seh ich ... keine bessere rettungsmittel dann daß e.ch.d. ... ihre armee... verstärken
    1659 ProtBrandenbGehR. V 545
  • [im Kriegsfall] alle rettungs-mittel vorkehren
    1691 Moser,StaatsR. 30 S. 297
  • da von [den] ... staͤnden des reichs, ein fremdes kriegs-volck ... durch das reich ... gegen den muͤnster- und oßnabruͤckischen friedens-schluß gefuͤhret wuͤrde, [wird er kayser] ... und dem beleidigten seine huͤlff, handbieth und rettungs-mittel ... wiederfahren ... lassen
    1711 RAbsch. IV 236
  • [Ermahnung,] auf das flug-feur, wohin es der wind trage, ein wachtsames aug zu halten und besorgt zu sein, dass jeder auf bedärffungs-fall mit genugsamen rettungs-mittel versehen seyn möchte
    1731 ZSchwabNeuburg 1 (1874) 375
  • rescribatur samtlichen schultheißen, jederman leüchte ohne weiteres an führen von selbsten ein, welchen wichtigen theil der policei aufsicht die besorgniß und offentliche anstalten ausmachten, welche sowohl die abwendung einer bedrohenden feuersgefahr als die eifrigste anwendung der rettungsmittel bei wirklich entstehendem brand in jeder gemeinde erforderten
    1780 RheingauLändlRQ. 84
  • dass ... cassirte beamte, welche ihr betragen auf keine weise zu rechtfertigen wussten, ihre zuflucht zu den justitzstellen nahmen und in der chicane der prozessordnung ihr einziges rettungsmittel zu finden glaubten
    1797 Kretschmayr-Walter V 58
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