Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reukaufbuße

Reukaufbuße

, f.

die im Falle eines Prozesses über einen Reukauf (I) fällig werdende Summe, die vom unterlegenen Prozeßbeteiligten zu zahlen ist
  • [es] hat die herrschafft C. die rüwkouffbůßen zů bezeüchen, ihra zůgemeßen vß dem grund, dz die reüwkoüff für ire nidere grichte kommend; weilen aber dise bůßen ... vnwidersprechlich mandatbůßen sind, die vns der oberkeit gehörend, als sol ... die herrschafft C. ... dieselben vnseren ambtleüthen ... vberlaßen
    1659 ArgauLsch. II 248