Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reukaufbuße
Reukaufbuße
, f.
die im Falle eines Prozesses über einen Reukauf (I) fällig werdende Summe, die vom unterlegenen Prozeßbeteiligten zu zahlen ist
vgl.
Mandatbuße
- [es] hat die herrschafft C. die rüwkouffbůßen zů bezeüchen, ihra zůgemeßen vß dem grund, dz die reüwkoüff für ire nidere grichte kommend; weilen aber dise bůßen ... vnwidersprechlich mandatbůßen sind, die vns der oberkeit gehörend, als sol ... die herrschafft C. ... dieselben vnseren ambtleüthen ... vberlaßen1659 ArgauLsch. II 248Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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