Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reutbrennen

Reutbrennen

, n., Reutenbrennen, n.

Brandrodung
  • moͤgen wir ... geschehen lassen, daß den supplicirenden unterthanen das reutbrennen verwilliget werde
    1653 KurpfSamml. IV 553
  • auch soll, wo die aecker an die waͤlder stossen, niemand das sogenannte reutenbrennen unter der naͤmlichen strafe [von 10 reichsthalern] ... unternehmen
    1788 Moser,ForstArch. I 250