Reutbrennen, Reutenbrennen, n.

Brandrodung
  • moͤgen wir ... geschehen lassen, daß den supplicirenden unterthanen das reutbrennen verwilliget werde
    1653 KurpfSamml. IV 553 Faksimile
  • auch soll, wo die aecker an die waͤlder stossen, niemand das sogenannte reutenbrennen unter der naͤmlichen strafe [von 10 reichsthalern] ... unternehmen
    1788 Moser,ForstArch. I 250 Faksimile