Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reutermäßlein

Reutermäßlein

, n.

eine Maßeinheit für Getreide
vgl. Reitermaß
  • daß halb kornvirtel und daß 16. teil macht ein reutermeßlein 
    1475 WürzbPol. 161
unter Ausschluss der Schreibform(en):