Reversverschreibung, f.
Reversverschreibung, f.
wie Revers
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alles das handeln und vollziehen ..., das ... sie ihrer eyds-pflicht und gegebenen revers-verschreibungen nach zuthun schuldig ... seyn1553 FerdBO. Art. 2 Faksimile
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[es] soll ein jeder ... crays-obrister gemeinem crays einen revers geben, auf maß, wie die gestellten bestallung-, schadloshaltung und revers-verschreibungen zu erkennen geben, so der kriegs-verfassung hieunten annectirt und angehaͤnget worden1563 Moser,KreisAbsch. I 196 Faksimile
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laut angezogner reversverschreibungen verantworten müessen1600 AktGegenref.² II 92