Revertierung, f.
Revertierung, f.
unerlaubte Rückkehr einer abgeschobenen Person in einen Hoheitsbereich
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verordnet, daß dergleichen revertenten bey erster betretung ... auf drey jahre, in das arbeitshauß ... verschaffet, und jedesmal nach abgeschworner urphede mit dem hauptschube außer lande befoͤrdert, bey der dritten revertirung aber die mannspersonen auf ein graͤnzhauß zur fortificationsarbeit auf fuͤnf jahre condemniret ... werden sollen1750 CAustr. V 501