Revision, f.
Revision, f.
erneute Durchsicht von Prozeßakten durch eine höhere Instanz zur Überprüfung des Urteils; im Prozeßrecht ein gegen Endurteile zugelassenes Rechtsmittel, urspr. im Gegensatz zur Appellation an das Reichskammergericht, ab 1555 aber auch hier gebraucht
Überprüfung von Rechnungen (II 1); auch Überprüfung einer Institution hinsichtlich ihrer Ausgaben
Überarbeitung von Gesetzestexten