Revisionssache, f.
Revisionssache, f.
I
Rechtsstreit, der in die Revision (I) geht
vgl.
Restitutionssache
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wie es leider ... in revisions-sachen so partheyisch und verdaͤchtig zugeht, daß man sich dessen nicht unbillig zu beschweren1583 Struve,PfälzKHist. 378 Faksimile
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revisions-sachen1597 Moser,StaatsR. 39 S. 114 Faksimile
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ein modus, wie den auffgehaͤufften revision-sachen schleunig ... abzuhelffen1635 RAbsch. III 539 Faksimile
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[Frage, ob bei unwichtigen Sachen] nicht ... in revisionssachen keine processus angenommen [werden sollen]1715 ActaBoruss.BehO. II 307 Faksimile
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die in der relation unterbrochenen sachen seyend unverzüglich zu reassumiren und die revisions- und restitutionssachen schleunig abzuurtheilen1768 RHROrdn. II 320 Anm. 103
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sollte ... die nullitaͤtsbeschwerde unstatthaft befunden werden, hat der obere richter die zugleich an ihn gelangte appellazions- oder revisionssache der ordnung nach zu erledigen1781 ÖstAGO. § 266
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[Beschluß von 1653,] daß eine außerordentliche visitationsdeputation an das cammergericht abgeordnet werden sollte, um ... vorzuͤglich ... die vielen alten revisionssachen abzuthun1800 RepRecht V 116 Faksimile
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in dem ersten senat sollen ... abgeurtheilt werden ... alle revisions-sachen1807 SammlBadStBl. I 74 Faksimile
II
Angelegenheit, die die Revision (II) betrifft
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das bisherige finanzcollegium, welches nunmehr die finanzcassedirection genannt werden soll, [wird] ... alle revisions-, ausmuͤnzungs- und lottosachen [besorgen]1784 SystSammlSchleswH. I 55 Faksimile