Revisionsbeschwerde, f.

schriftliche Beschwerde über ein gerichtliches Urteil mit dem Ziel einer Revision (I)
  • in fällen, da die appellationes vermög gemeiner rechten nicht zulässig, sollen auch die revisiones nicht stattfinden, und ein jeder, der revision zu suchen begehrt, dieselbe in den nächsten vier monaten von zeit an der ausgesprochenen urteil ... dem kammergericht insinuieren, wie nicht weniger seine revisionsbeschwerden, da er einige zu produzieren willens, summariter, kürzlich und unterschiedentlich übergeben
    1654 JRA.(Laufs) § 125 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 125
  • wo einer seine revisions-beschwerden zu produciren willens ... [und] daran behindert seye, derselbe [solle] einen anderwaͤrtigen terminum hierzu begehren
    1761 Cramer,Neb. 21 S. 141 Faksimile
  • [Übschr.:] einwendung gegen die revisionsbeschwerde
    1802 Runde,Beitr. II 572 Faksimile