Revisionserkenntnis, f., n.
Revisionserkenntnis, f., n.
wie Revisionurteil
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mit der execution [solle, wenn umb gelt oder am leib gestraft werden soll,] bis zu erfolgender revisionserkantnuss gänzlich ingehalten werden1669 Fellner-Kretschmayr II 518 Faksimile
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ergangene revisions-erkaͤnntniß... erlaͤutert1774 Wagner,Civilbeamte I 58 Faksimile
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von dieser [landesregierung] [werden] dem stadtgericht die acten mit dem daraus abgefaßten revisions-erkenntnisse zu dessen publication remittiret1779 NCCPruss. VI 1466 Faksimile
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daß ihre vermuthung durch die von uns allegirten revisions-erkenntnisse ... nicht begruͤndet werden1806 HalberstProvR. 396 Faksimile