Revisionserkenntnis, f., n.

wie Revisionurteil
  • mit der execution [solle, wenn umb gelt oder am leib gestraft werden soll,] bis zu erfolgender revisionserkantnuss gänzlich ingehalten werden
    1669 Fellner-Kretschmayr II 518 Faksimile
  • ergangene revisions-erkaͤnntniß... erlaͤutert
    1774 Wagner,Civilbeamte I 58 Faksimile
  • von dieser [landesregierung] [werden] dem stadtgericht die acten mit dem daraus abgefaßten revisions-erkenntnisse zu dessen publication remittiret
    1779 NCCPruss. VI 1466 Faksimile
  • daß ihre vermuthung durch die von uns allegirten revisions-erkenntnisse ... nicht begruͤndet werden
    1806 HalberstProvR. 396 Faksimile