Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Revisionsgesuch

Revisionsgesuch

, n.

Antrag auf Revision (I) bei dem zuständigen Gericht
  • die beeydigten advocaten und procuratoren koͤnnen nicht dazu angestrengt werden, bey dem revisions-gesuch auffs neue einen eyd abzulegen
    1668 SammlLivlLR. II 393
  • das revisionsgesuch muß nebst beylegung des urtheils und anfuͤhrung aller bewegursachen zur beschwerde ganz kurz abgefaßt und darinn um einen exekutionsstillstand zugleich gebethen werden
    1780 SteirEinl. 127
  • bei einem frevelhaft befundenen revisionsgesuche wird der sachwalter mit dem deservitenverluste geahndet
    1790 Thomas,FuldPrR. III 301