Revisionskommissar, m.

zur Prüfung der Revisionsgesuche beim Gericht angestellter Rechtskundiger
  • [Übschr.:] von denen revisionscomissarien. als wir dann taugliche und wol qualificierte personen aus unsern geschwornen und justitiräthen gnädigist verordnen werden, welche aus obberührten acten und regierungmotiven alles fleiss zu erwegen haben, ob solche revision ... zu ausführung der gerechten sachen gesucht werde
    1655 Fellner-Kretschmayr II 506 Faksimile
  • damit die von uns geordnete revisionscommissarii ursach haben, sich desto eifriger zu bemühen, ... wollen wir ihnen von jeder revisionssach gewisse sportulen zu nemen hiemit gnädigst bewilliget haben
    1669 Fellner-Kretschmayr II 518 Faksimile