Revisionsordnung, f.

Vorschrift, Verordnung, wie eine Revision (I) vorgenommen werden muß
  • vermüg neu aufgerichter kais. revisionsordnung
    nach 1620 OÖsterr./ÖW. XIII 403
  • [Titel:] neue revisionsordnung in Oesterreich unter der Enns
    1655 Fellner-Kretschmayr II 503 Faksimile
  • ist jemand so unvermoͤgend, daß er die execution nicht ausstehen kann ... und sich erkent, selbst buͤrge zu seyn ..., so wird solches fuͤr sufficiente ... buͤrgschafft erkandt, im uͤbrigen aber soll er unser revisions-ordnung ein genuͤge thun
    1682 SammlLivlLR. II 870 Faksimile
  • daß die revisionsordnung mit in das landrecht ... eingerücket worden [ist]
    1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 686