Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Revisionssache

Revisionssache

, f.


I Rechtsstreit, der in die Revision (I) geht
  • wie es leider ... in revisions-sachen so partheyisch und verdaͤchtig zugeht, daß man sich dessen nicht unbillig zu beschweren
    1583 Struve,PfälzKHist. 378
  • revisions-sachen 
    1597 Moser,StaatsR. 39 S. 114
  • ein modus, wie den auffgehaͤufften revision-sachen schleunig ... abzuhelffen
    1635 RAbsch. III 539
  • [Frage, ob bei unwichtigen Sachen] nicht ... in revisionssachen keine processus angenommen [werden sollen]
    1715 ActaBoruss.BehO. II 307
  • die in der relation unterbrochenen sachen seyend unverzüglich zu reassumiren und die revisions- und restitutionssachen schleunig abzuurtheilen
    1768 RHROrdn. II 320 Anm. 103
  • sollte ... die nullitaͤtsbeschwerde unstatthaft befunden werden, hat der obere richter die zugleich an ihn gelangte appellazions- oder revisionssache der ordnung nach zu erledigen
    1781 ÖstAGO. § 266
  • [Beschluß von 1653,] daß eine außerordentliche visitationsdeputation an das cammergericht abgeordnet werden sollte, um ... vorzuͤglich ... die vielen alten revisionssachen abzuthun
    1800 RepRecht V 116
  • in dem ersten senat sollen ... abgeurtheilt werden ... alle revisions-sachen 
    1807 SammlBadStBl. I 74
II Angelegenheit, die die Revision (II) betrifft
  • das bisherige finanzcollegium, welches nunmehr die finanzcassedirection genannt werden soll, [wird] ... alle revisions-, ausmuͤnzungs- und lottosachen [besorgen]
    1784 SystSammlSchleswH. I 55
unter Ausschluss der Schreibform(en):