Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Revisionswerber

Revisionswerber

, m.

Person, die eine Revision (I) beantragt
vgl. Revise
  • nach empfangenen acten solle der revisions-werber ... in zwey monathen ... seine rechte haupt-revisions-schrifft gewißlich eingeben
    1655 CAustr. III 156
  • so der revisionswerber sein revisionsschrift in dem gesetzten termin der zwei monaten eingibt, soll dieselbe alsobalden auf unsere n.-ö. regierung geschickt [werden]
    1669 Fellner-Kretschmayr II 507
  • waͤre ... das regiment außer land und der revisionswerber von selben zu weit entfernt, werden ihm anstatt der 30 taͤg 6 wochen [für das Einreichen seines Revisionsgesuchs] ... verstattet
    1780 SteirEinl. 127