Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Revisionswerk

Revisionswerk

, n.

wie Revision (I) 
  • diß [vorangegangene Regelungen] ist es, was sowohl von unsern hoffgerichten als den parten in suchung und erhaltung des revisions-werckes in acht genommen werden soll
    1662 SammlLivlLR. II 268