Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Revisor
Artikel davor:
Revisionssache
Revisionsschrift
Revisionsstunde
Revisionssucher
Revisionstag
Revisionsurteil
revisionsweise
Revisionswerber
Revisionswerbung
Revisionswerk
Revisor
, m.
I
Person, die eine Revision (I) durchführt
- [es] sollen der keyserlichen mayestat oder, dero abwesens, unsere als römischen königs verordnete commissari und die räthe und revisores oder syndicatores eynen eydt zu gott und auf das heylig evangelium schweren, daß [es folgt der Pflichtenkatalog]1555 RKGO.(Laufs) III 53 § 9
- zu denen zwey jahr zeiten wan die sieben revisores zusammen kommen, sollen die wochentliche audientien ruhen1650 Kopp,HessGer. II 284
- [es] sollen auf eines aus den revisorn nichterscheinen die acta darum nicht ... ohnrevidiert gelassen und auf das nachfolgende jahr verschoben, sondern an des abwesenden stands stelle gleich der ander, welcher ihme in ordine sukzediert, von Speyer aus beschrieben1654 JRA.(Laufs) § 129
- [es] wird von denen revisoren eine gewisse summe bestimmet, welche derjenige, so die revision suchet, wegen derer sportuln baar niederlegen muß1742 Zedler 31 Sp. 939Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es] werden von dem kayser und dem reiche gewisse revisores aus denen raͤthen derer reichs-staͤnde bestellet1742 Zedler 31 Sp. 939Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es] muͤssen die revisores zufoͤrderst zwischen denen partheyen die guͤte versuchen1742 Zedler 31 Sp. 940Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- will ein buͤrger, der mit einem andern buͤrger streit hat, das urtheil des gerichts [stadt-gericht] nicht annehmen, mag er sich bey dem kleinen rath um revision melden. die ... hierzu ernannten revisoren hinterbringen ihr gutachten dem rath, der dann uͤber dasselbe abspricht1766 Fäsi II 529Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollten dieselbe [revisores] aber in ihrem gewissen finden, daß sie in solcher frist unmoͤglich in diser sache die revisions-urthel publiciren koͤnnten, waͤre denselben zu gestatten, eines ferneren termins ... fertig zu seyn1774 Moser,JustizVerf. II 724Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Person, die eine Revision (II) durchführt
vgl.
Kassenrevision
- wird ... die rechnung selbsten samt den erinnerungen des revisors und den von dem rechnungssteller hieruͤber gegebenen erlaͤuterungen durchgangen1788 Kerner,RRittersch. II 323Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Revisorium
Revisoriurteil
Revokation
revozieren
rewadiare
1Rewart
2Rewart
Rewartschaft
rewund