Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Revisorium
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Revisor
Revisorium
, n.
I
dritte Instanz im Prozeßgang, Oberappellationgericht
- daß ... daselbst [heßische samt-revision- oder ober-appellation-gericht] ... in allen vor solch revisorium gelangten sachen procedirt werden ... soll1650 Kopp,HessGer. II 282
- anno 1702 hat sich einer ... an das bonnische revisorium gewendet, und wurde daselbst seinem gegner ... auferlegt ad libellum revisorium zu antworten1756 Cramer,Neb. II 83Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- unter dem revisorio stehet stehet niemand immediate, sondern was in via ordinaria dahin gelangt, muß schon vorher durch ein anderes dicasterium gegangen seyn1778 CJBavJudAnm. 39
- revisorium, die ritter- und gelehrte bank wurde allda erst im jahr 1746 eingefuͤhrt, und zugleich ein ansonderlicher revisions vice-canzler angestellt1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v.
- [Übschr.:] von der dritten instanz. diese ist beim oberappellationsgericht und wird das revisorium genannt1800 Bewer,Rechtsfälle V 87Faksimile - in Google Books
- selbst von dem judiciarrathe der universitaͤt werden die appellationen nicht bei dem churfuͤrstlichen hofrathe, sondern sogleich bei dem revisorium angebracht1802 Gönner,GemProz. III 87Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
wie Revision (I)
- mit ... anmeldung und aburtelung des revisorii, wird es eben so, wie im ordentlichen und gewoͤhnlichen prozesse gehalten1781 CJFrid. II 20 § 14
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Revisoriurteil
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2Rewart
Rewartschaft
rewund
Rewunde