Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rezeption

Rezeption

, f.

Aufnahme, Einordnung, zB. in eine Gemeinschaft oder in ein Amt
  • reception, wider auffnemung, einzug, behausung, beherbergung, das einkeren
    1571 Roth 345
  • [Mahnung von Superintendent und Stadtrat an den Rektor:] weiln ... mit reception der communitäter, wie es die ... decreta erfordern, nicht verfahren worden
    1688 Freiberg/Krickeberg,ProtKantorat 90
  • nachdem ... seine fuͤrstliche gnaden [Hzg. von Marlborough] auch selbst um solche reception bey dises crayses ... ausschreib-amt ... sich schrifftlich angemeldet
    1706 Moser,StaatsR. 26 S. 494
  • gabe das westphaͤlische grafen-directorium auf dem reichs-convent, aus gelegenheit der reception des grafens von Platen ... ad protocollum
    1709 Moser,NStaatsR. IV 1008
  • [fuͤrst Friedrich Wilhelm Adolphs zu Siegen rang-ordnung:] 1) die geheimbde raͤthe, 2) der cantzley-director, 3) der jaͤgermeister, 4) der cammer-director; diese [letzten] drey alterniren nach dem alter ihrer reception 
    1713 CCNass. III 96
  • auf dem fraͤnckischen craͤyß-tage geschiehet die reception eines neuen craͤyß-standes folgender massen
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1094
  • haben die cammer-gerichts-assessores, welche von denen craysen [Reichskreisen] praͤsentirt werden, und den rang nicht nach dem alter ihrer reception, sondern derer praͤsentirenden crayse, nehmen, ihren gewissen rang
    1773 Moser,KreisVerf. 25
  • die erbschaft derjenigen welche wegen ihrer reception gleich ... ein gewisses quantum an das hospital erlegt haben, faͤllt lediglich den naͤchsten intestat-erben heim
    1785 Ledderhose,HessKR. 441
  • die reception [des candidaten zu einer domstelle] geschieht feyerlich mit uebergabe des rings, groschens, kuß, eidesleistung auf die statuten und geheimnisse
    1801 RepRecht VI 217 Anm. m
unter Ausschluss der Schreibform(en):