Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rezeßschreiber

Rezeßschreiber

, m.

Bergbaubeamter, der die Rezesse (III) prüft und der Bergbaubehörde weiterleitet
Sachhinweis: Veith,Bergwb. 376
  • der bergk-schreiber ... sol alle qvartal ... die lehenschafft ihre recess- vnd qvatember-geld richtig erlegen lassen, damit die reces-schreiber dem zehendner die receß richtig zustellen
    1589 CAug. II 192
  • verzeichniß [der ausgezahlten Löhne], welche durch den verordneten receß- oder berg-schreiber ... verschlossen und zu der rechnung wiederumb sollen fürgelegt werden
    1593 SammlVerordnHannov. III 80
  • daß die andern amptleute, als bergmeister ... gegen-, berg- und recesschreiber ... an geordenter gebuͤhr ... benuͤgig seyn
    1673 Span,BergurthelBO. 11
  • [alphabetische consignation von extra-ordinair-steuern] recess-schreiber 4 thl.
    1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 484
  • der rezeßschreiber bekommt fuͤr jede, zum defektprotokoll gezogene statthafte erinnerung 6 pf.
    1792 Schwarz,LausWB. I 344
  • der reviergeschworne muß die richtigkeit des zubußrestverzeichnisses ...; der schichtmeister die zettel zu seinen registerbelegen heften; der rezeßschreiber solche genau examiniren, und maͤngel oder unrichtigkeit als einen kassenmangel defektiren
    1794 Schwarz,LausWB. V 198
unter Ausschluss der Schreibform(en):