Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rezeßschreiber
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, m.
Bergbaubeamter, der die Rezesse (III) prüft und der Bergbaubehörde weiterleitet
vgl.
Bergschreiber (I 2)
Sachhinweis: Veith,Bergwb. 376
- der bergk-schreiber ... sol alle qvartal ... die lehenschafft ihre recess- vnd qvatember-geld richtig erlegen lassen, damit die reces-schreiber dem zehendner die receß richtig zustellen1589 CAug. II 192Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- verzeichniß [der ausgezahlten Löhne], welche durch den verordneten receß- oder berg-schreiber ... verschlossen und zu der rechnung wiederumb sollen fürgelegt werden1593 SammlVerordnHannov. III 80Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die andern amptleute, als bergmeister ... gegen-, berg- und recesschreiber ... an geordenter gebuͤhr ... benuͤgig seyn1673 Span,BergurthelBO. 11Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [alphabetische consignation von extra-ordinair-steuern] recess-schreiber 4 thl.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 484Faksimile - in Google Books
- der rezeßschreiber bekommt fuͤr jede, zum defektprotokoll gezogene statthafte erinnerung 6 pf.1792 Schwarz,LausWB. I 344Faksimile (ca. 103 KB)
- der reviergeschworne muß die richtigkeit des zubußrestverzeichnisses ...; der schichtmeister die zettel zu seinen registerbelegen heften; der rezeßschreiber solche genau examiniren, und maͤngel oder unrichtigkeit als einen kassenmangel defektiren1794 Schwarz,LausWB. V 198Faksimile (ca. 92 KB)