Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rezeßzeche

Rezeßzeche

, f.

ein Bergwerksteil, aus dessen Ertrag der Rezeß (VI) abgebaut wird
  • es soll auch keinem schichtmeister über drey zechen, darauff er anschneidt, und zwo steuer- oder reces-zechen, davon er lohn hat, innen zu haben gestattet werden
    1593 SammlVerordnHannov. III 64
unter Ausschluss der Schreibform(en):