reziprok, adv.
reziprok, adv.
wechselseitig
bdv.:
reziprozierlich
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wann sich zwo oder mehr persohnen etwas gegeneinander ... zu laisten reciproce verbunden haben1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 30 § 12
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daß ... Zürich dieses abzugsgeschäft seither reziproke ... gehalten habe1715 JbSchweizG. 34 (1909) 131