Rheinvogt, m.
Rheinvogt, m.
Leiter eines genossenschaftlichen Zusammenschlusses von Personen, die am oder auf dem Rhein tätig sind
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so aber der gescholten, der rechtens begehret, so soll er den rheinvogt anrufen, um einen rechts-tag1587 Vetter,ORhein 35
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wann sie des lohns nit konnten eins werden, so sollen beede zum rheinvogt gehen, und sich mit einer vor ihme gütlich vertragen1587 Vetter,ORhein 36
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wann ... unter ihnen rheingenoßen auf dem Rhein, oder am ufer ... rauf-händel bescheheten, diesen solle der rhein-vogt den Rhein in solang immer verbieten, bis die sache behörig untersucht ... sein wird1767 Vetter,ORhein 40
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der rheinvogt leitet die gesellschaftlichen [rheingenossenschaft] angelegenheiten nach maasgabe dieser neuen ordnung; er wachet über die beobachtung derselben, versammelt die geschwornen, und schlichtet mit ihnen1808 Vetter,ORhein 44