Rheinvogt, m.

Leiter eines genossenschaftlichen Zusammenschlusses von Personen, die am oder auf dem Rhein tätig sind
  • so aber der gescholten, der rechtens begehret, so soll er den rheinvogt anrufen, um einen rechts-tag
    1587 Vetter,ORhein 35
  • wann sie des lohns nit konnten eins werden, so sollen beede zum rheinvogt gehen, und sich mit einer vor ihme gütlich vertragen
    1587 Vetter,ORhein 36
  • wann ... unter ihnen rheingenoßen auf dem Rhein, oder am ufer ... rauf-händel bescheheten, diesen solle der rhein-vogt den Rhein in solang immer verbieten, bis die sache behörig untersucht ... sein wird
    1767 Vetter,ORhein 40
  • der rheinvogt leitet die gesellschaftlichen [rheingenossenschaft] angelegenheiten nach maasgabe dieser neuen ordnung; er wachet über die beobachtung derselben, versammelt die geschwornen, und schlichtet mit ihnen
    1808 Vetter,ORhein 44