Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): richtbar

richtbar

, adj.

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befugt, zu richten
  • richtbar oder strafbar ... an ... freveln, haubtrechten, handlohn, weglesen an gebotten vnd verbotten, an vnrechtem gewicht
    1502 Reyscher,Stat. 18
unter Ausschluss der Schreibform(en):