Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterei
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Richterdiener
Richterdienst
Richterei
, f.
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I
Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk
- so aber eyn underworffenn der richterien ... die ordentlichen tage nit erwartenn sunder unverzucklichen wilt thedingenn1532 CoutLuxemb. I 181Faksimile - in Google Books
- alle andere boussen der scheltwort, geclegs, gewaltsachen und dergleichen andere geclegs so erfallen in der richterien, werdent durch den richter ... uffgeschrieben1532 LuxembW. 28Faksimile - in Google Books
- geben die drei fruchtneunten in der richterey M. halb weitzen und haberen1569 LuxembW. 539Faksimile - in Google Books
II
Gerichtsgebäude
bdv.:
Rechthaus,
Richterhaus
- [bei Feuer] sollen sich alle in denen listen angezeichnete mannspersonen und bespannte wagen, ohne den geringsten zeitverlust, vor der richterey versammlen, welche der richter sogleich nach der rolle nachzusehen [hat]1773 VerordnAnhDessau I 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)