Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtergeld

Richtergeld

, n.

Sitzungsgeld
  • soll man denen ehe-richtern jeglichen von besitzung eines jeden ehe-gerichts, dreyssig kreutzer, so sie also erscheinen, und in ehesachen handeln, und hinwiederum ein jeder, der also ohne genommene erlaubnuss aussblieb, und das versaumbte seines richter gelts verlustigt seyn
    1683 UlmEheO. 4