Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtergut

Richtergut

, n.

Landstück, dessen Erträge einen Teil der Richterbesoldung ausmachen
bdv.: Richterhufe
  • erbe mit aller zugeherung 28 ruten richtergut 
    1396 GlatzGQ. I 274
  • wer aufm lande ist, als richter oder so richtergüter besitzen, die muß man durch den pfender einladen, vnder des voits briff vnd sigill, 14 tage oder 8 tage vor dem rechtstag auf's kortzst
    14. Jh. Glatz/ZRG.2 Germ. 45 (1925) 356
  • do ... euers mannes erledigtes richtergutt, die ... eigenschafft eines rechten manlehens hette, so volgette dasselbe den nehsten ahnwarttenden mitbelehentten lehensvölgern
    2. Hälfte 16. Jh. Wittenberg/Stobbe,Beitr. 150
  • [dem Richter wurde, weil] sein richtergut zu gering sei, die dartzuschlagung zweyer wüster pauerngütlein [bewilligt]
    1624 Hof/ZMährSchles. 11 (1907) 318
  • betreffent die von graff Philippo Rudolphen zu Lichtenstein gesuchte verleyhung des kirchenlehns und rechtschlag zu Gaberssdorff vndt auf dem richterguth Walterssdorff wollen wür ihme eines vnd das andter ... in gnaden verwilligt haben
    1629 GlatzGQ. III 199
  • daß die bey der herrschaft S. ... befindlich gewesenen wüsten bauergüther ... an personen bauernstandes, und zwar nahmendlich ... in M. das richterguth von zwey hufen ... gebracht [werden]
    1792 QBauernNdLaus. 214
unter Ausschluss der Schreibform(en):