Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtergut
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Richtergeschoß
Richtergesetz
Richtergewinn
Richtergulden
Richtergut
, n.
Landstück, dessen Erträge einen Teil der Richterbesoldung ausmachen
bdv.:
Richterhufe
vgl.
Richterdienst (I)
- erbe mit aller zugeherung 28 ruten richtergut1396 GlatzGQ. I 274
- wer aufm lande ist, als richter oder so richtergüter besitzen, die muß man durch den pfender einladen, vnder des voits briff vnd sigill, 14 tage oder 8 tage vor dem rechtstag auf's kortzst14. Jh. Glatz/ZRG.2 Germ. 45 (1925) 356
- do ... euers mannes erledigtes richtergutt, die ... eigenschafft eines rechten manlehens hette, so volgette dasselbe den nehsten ahnwarttenden mitbelehentten lehensvölgern2. Hälfte 16. Jh. Wittenberg/Stobbe,Beitr. 150Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [dem Richter wurde, weil] sein richtergut zu gering sei, die dartzuschlagung zweyer wüster pauerngütlein [bewilligt]1624 Hof/ZMährSchles. 11 (1907) 318
- betreffent die von graff Philippo Rudolphen zu Lichtenstein gesuchte verleyhung des kirchenlehns und rechtschlag zu Gaberssdorff vndt auf dem richterguth Walterssdorff wollen wür ihme eines vnd das andter ... in gnaden verwilligt haben1629 GlatzGQ. III 199
- daß die bey der herrschaft S. ... befindlich gewesenen wüsten bauergüther ... an personen bauernstandes, und zwar nahmendlich ... in M. das richterguth von zwey hufen ... gebracht [werden]1792 QBauernNdLaus. 214