Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterlade

Richterlade

, f.

im Gericht: Aufbewahrungsort für Dokumente
  • [solle] die einkindschafft brieff einem richter in seine richterladen künfftiger gewüss: unnd sicherheit wegen hinderlegt werden
    1626 Arnold,Eßlingen 211