Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterreitung

Richterreitung

, f.

Kostenabrechnung eines Richters
  • soll die burgerschaft sich auf künftigen montag zur richterraitung ... ohne keines aussen bleiben, in ihr gnaden hauß ... verfüegen
    1640 NÖsterr./ÖW. IX 799
  • solle der alte marktrichter seine richter- und gemainraitung fürbringen, daß dieselbe seines einnehmens und außgebens halber, da sichs just befündet, von richter und rath ratificirt werten
    Ende 17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 759