Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterspruch

Richterspruch

, m.

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Urteil
  • alle ander ungericht und mißhandlung die hie nicht geschriben seind die setzen wir zu dem richterspruch und urtaile
    um 1490 WürtLändlRQ. I 287
  • wer sich in einem solchen falle [Mangel an Beweisen für die Befangenheit eines Richters] befaͤnde, wuͤrde also, sobald man die nothwendigkeit eines besondern beweises voraussetzt ... den richterspruch eines ihm verdaͤchtigen richters geduldig erwarten
    1799 Hagemann,PractErört. II 186
  • auch muß [bei Gotteslästerung] von einem verurtheilenden richterspruch jedesmal die betreffende kirchenobrigkeit in kenntniß gesetzt werden
    1803 SammlBadStBl. I 1348
  • die execution einer jeden strafe, muss aus einem richterspruch geschehen, der die art und den grad des zuzufügenden uebels bestimt
    1808 Feuerbach,PeinlR.4 124