Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterspruch
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, m.
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Urteil
- alle ander ungericht und mißhandlung die hie nicht geschriben seind die setzen wir zu dem richterspruch und urtaileum 1490 WürtLändlRQ. I 287Faksimile (ca. 50 KB)
- wer sich in einem solchen falle [Mangel an Beweisen für die Befangenheit eines Richters] befaͤnde, wuͤrde also, sobald man die nothwendigkeit eines besondern beweises voraussetzt ... den richterspruch eines ihm verdaͤchtigen richters geduldig erwarten1799 Hagemann,PractErört. II 186Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- auch muß [bei Gotteslästerung] von einem verurtheilenden richterspruch jedesmal die betreffende kirchenobrigkeit in kenntniß gesetzt werden1803 SammlBadStBl. I 1348
- die execution einer jeden strafe, muss aus einem richterspruch geschehen, der die art und den grad des zuzufügenden uebels bestimt1808 Feuerbach,PeinlR.4 124Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)