Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterstab
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, m.
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auch dim.
Amtsstab eines Richters (II) als Symbol richterlicher Gewalt; in der Wendung den Richterstab führen als Richter tätig sein, den Vorsitz führen (Beleg 1745), jm. den Richterstab halten über jn. richten (Beleg 1534)
Amtsstab eines Richters (II) als Symbol richterlicher Gewalt; in der Wendung den Richterstab führen als Richter tätig sein, den Vorsitz führen (Beleg 1745), jm. den Richterstab halten über jn. richten (Beleg 1534)
vgl.
hinlegen (I 1 a)
Sachhinweis: HRG.1 IV 1839
- so der zentgraf den richterstab hinleget vnnd das gericht verlawbt1380 Franken/GrW. III 523Faksimile (ca. 288 KB)
- auf diese ... stattudten und gebreuch im handwerckh solle einem jungen meister der text fürgelesen werden durch den gerichtschreiber, darnach [soll er] an den richterstab angeloben ... solchen unverbrüchlich nachzukommen1462 (Hs. 16. Jh.) Hornschuch,Keßler. 451
- so dann der richter in gerichte sich nidergesetzt und den richterstap in der handt hat1466 Wertheim 36Faksimile (ca. 68 KB)
- rühre an diesem richterstab, daß dein anrühren ... deine treu sei1517 JbMittelfrk. 26 (1858) 74
- so hat sein furstlich genade ein zentrichter doselbst, der ie zu zeiten den banne und richterstabe von seinen furstlichen gnaden ... soll entpfahen1527 WürzbZ. I 1 S. 214Faksimile (ca. 149 KB)
- [nach der Neuwahl eines Richters] sol der alt richter neben den neu erwelten rathsgeschwornen an demselben ... tag das gericht oder den richterstab dem neuerwelten richter ... überantworten1555 NÖsterr./ÖW. IX 673Faksimile (ca. 54 KB)
- in demselbigen ban wurt heut zu tag geboten dem fronenrichter, daß er seinen richterstab soll halten recht den armen als dem reichen1594 RhW. II 1 S. 208Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- ob ich [nach einer Pause] ... wider müge hereintreten und den richterstab wol wider müge in mein hand nemenAnf. 17. Jh. Vorarlberg/ÖW. XVIII 341
- hiermit übergibe ich eüch den scepter oder richterstäbl ... wann ihr solches in der hant habet oder auf den tisch leget, [sei es] ain zeichen ... eüres von eüer herrschaft auß habenden gwaltsEnde 17. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 458Faksimile (ca. 46 KB)
- daß jehweilen zwey ehrenglieder von mgh. den räthen ans chorgericht verordnet seyn sollen ... daß einer ... allwegen auch monath umb monat den richter-staab führen solle1745 BernStR. VI 2 S. 778Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- richterswahlen, welche iedesmahl bei gehaltener pannthättung fürgenohmen worden, wobei der herrschaftliche anwalt den richterstab in die hand nehmen, der neu erwöhlte richter aber die drei rechten finger hierauf legen und ... abschwören solle1747 NÖsterr./ÖW. VII 396Faksimile (ca. 34 KB)
- der kammerrichter hatte ... keine stimme, die beisitzer fanden das urtel. die kaiser uͤbergaben den richterstab einem andern, sobald ihr eigenes interesse einschlug1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 458Faksimile (ca. 158 KB)