Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterstand

Richterstand

, m.

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Rang, Stellung eines Richters
  • ain jedlicher der seiner person halber kainen besondern mangel, auch sunst kain verhinderung hat, ainen richterstand zů uertreten, mag so bald er xxv. jar seines alters erraicht, zů ainem richter gesetzt ... werden
    1546 Perneder,Proz. 24r

Richterstand

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