Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterstelle
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, f.
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wie Richteramt (I)
- bedenken ..., daß einer in seiner selbst eigenen sache part- und richterstelle zugleich vortretten möge1599 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 426Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- deß herrn ... beambte. welche gleichermassen zu dem peinlichem gericht einen cörperlichen aid ablegen sollen, wan sie ... an stat ihrer herren die richterstelle vertreten wollen1627 BöhmLO. R 24Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- also vertreten im gegentheil die pares curiæ oder die lehn-leute, so unter einem lehn-hofe stehen, die richter-stelle1721 Ludovici,LehnsProzeß3 11Faksimile - in Google Books
- die richterstellen müssen mit sehr redlichen leuten besetzet werden1758 v.Justi,Staatsw. I 137Faksimile (ca. 84 KB)
- von der reichsritterschafftlichen mitglieder faͤhigkeit zu der richter- und praͤsidenten-stelle bey dem kays. und reichs-cammergericht1775 Moser,Beitr. 5Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- sollen ... alle jene, die als stadt- oder marktschreiber eine richterstelle ansuchen, sich einer scharfen pruͤfung aus den landesgesetzen, und der gegenwaͤrtigen gerichtsordnung ... unterziehen1781 ÖstAGO. § 431
- aus einem andern grunde waren nunmehr auch viele personen von dem niedern stande, die zuvor richterstellen bekleiden konnten, dazu unfaͤhig1791 Malblank,Kanzleiverf. I 13Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bei wichtigen reichsstaͤndischen rechtssachen bekleidete wieder der erzbischof von Salzburg die richtersstelle1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 503Faksimile (ca. 153 KB)
- der bezirksstatthalter ist nothwendig auch präsident des bezirksgerichts. die wahlart der übrigen richter ist folgende: die bezirkswahlmänner schlagen für jede richterstelle zwei, und das gericht selbst zwei cantons-activbürger vor; der vierfache vorschlag wird von dem cantonsgerichte auf zwei reduciert, aus welchen der cantonsrath einen auswählt1802 AktSammlHelvet. VIII 1493Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jeder gerichtsherr ... hat unstreitig die verbindlichkeit auf sich, die richterstellen nur mit solchen maͤnnern zu besetzen, welchen die rechtspflege ohne gefahr anvertrauet werden kann1804 Hagemann,PractErört. IV 260Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- auch kann kein buͤrger an einem ort, wo seine kirche nicht das recht einer religionsuͤbung mit pfarrlichen rechten, sey es als haupt- oder filialkirchspiel, genießt, zu ortvorsteher- oder richterstellen gelangen1807 SammlBadStBl. I 342
- die gleichzeitige ausübung oberer sowohl als unterer richterstellen ... sind unvereinbar1814 HdbSchweizStaatsR. 437Faksimile (ca. 356 KB)