Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtertag
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, m.
Gerichtstermin
bdv.:
Rechtstag (I)
- so leyge ich uich in crafft dieses ... bryffes eynen rechten richters-dagen zu S. vor dat offenbare dingh deß heymlichen gerichtes deß fryen stuels1367 ZWirtFrk. 3, 2 (1854) 87
- [übtr.:] ohne sterben können wir in diese statt (da wir das ewige burgerrecht haben werden) nicht kommen, es seye dann, daß wir den großen jüngsten richtertag des herren erleben1700 SchweizId. XII 990Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons