Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterwahl

Richterwahl

, f.

Wahl eines Richters (II) 
  • richterwal zu T.
    1582 VeröfflSteierm. 25 S. 71
  • haben die von stätten und märkten ... beklagt, dass iren freiheiten zuwider die freie richterwahl, auch die ersetzung der statträtt ... nicht wie von alter herkumen ... fürgenommen ... werden
    1591 AktGegenref.2 I 10
  • die richterwahl, in deren ambtsbestellung wir ... concedirn
    1596 AktGegenref.2 I 225
  • soll hr. stadtschreiber ... auffs rathauss erfordert ... eine kurze sermon mit vermahnung dass die khunfftigl. richterwahl still und friedlich abgehen möcht, thuen
    1620 MHungJurHist. IV 2 S. 317
  • hat ein löbl. magistrat und ganze burgerschaft zu einer neuen richterwahl grüffen
    1629 Steiermark/ÖW. VI 200
  • daß hinfüro alle zwai ... jahr eine richterwahl neben der jahrlichen raitung vorgehen [soll]
    1648 NÖsterr./ÖW. VIII 542
  • waßmassen sie sich ... wider die auf seiten der gemainen burgerschafft ... wegen heraußnehmung sechs rathsfreundt ... vor der richterwahl beschwärt
    1664 Radkersburg 51
  • panthädung oder richterwaal 
    1694 NÖsterr./ÖW. VII 781
  • sollen zuer zeit der richterwahl, damit der gemainen burgerschaft ihre anligen ... dem magistrat vorzubringen ... zween beschaidene männer zu gemainvorsprechern erwöhlt ... werden
    1699 OÖsterr./ÖW. XIV 120
  • die richterwahl betröffent ..., mueß der [abgehende] richter daß schwert nemen und nöbst einer danksagung daß gerichtschwert dem praelathen nöben küßung der hant überraichen und daß gerichtambt resignieren
    17. Jh.? Steiermark/ÖW. VI 139
  • richterswahlen, welche ... bei gehaltener pannthättung fürgenohmen worden; wobei der herrschaftliche anwalt den richterstab in die hand nehmen, der neu erwöhlte richter aber die drei rechten finger hierauf legen und folgendes jurament ... abschwören solle
    1747 NÖsterr./ÖW. VII 396
  • wird solche richterwahl ... bei offenem grundbuch in beisein der gemeinde ... vorgenohmen
    1766 NÖsterr./ÖW. XI 7
  • werden wir demselben [marktrichter] iederzeit bei der richterwahl zwölf rathsburger oder beisitzer benenen
    1780 NÖsterr./ÖW. IX 528
  • mitglieder einer corporation oder gemeine, welche sich eines solchen mißbrauchs der gerichtsbarkeit schuldig gemacht haben, verlieren ihr stimmrecht zur richterwahl 
    1794 PreußALR. II 17 § 89
  • die ammann- u. richterwahl 
    1796 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 381
unter Ausschluss der Schreibform(en):