Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterwiese

Richterwiese

, f.

Wiese, deren Nutzungsrechte Bestandteil der Richterbesoldung sind
  • die richterwüsen so unß von unser herrschaft außgemarcht ist, soll der innhaben und geniessen der das richterambt hat, aber solls auf seinen costen verfriden
    1602 NÖsterr./ÖW. XI 413