richtig, adj., adv.
richtig, adj., adv.
in gerader Richtung, geradeaus
richtig werden zu sich richten nach
geradewegs; richtig Fußes auf direktem Weg
ordnungsgemäß, ordentlich, genau, korrekt, mit den Tatsachen übereinstimmend
mit richtigen Worten ausdrücklich
tatsächlich
rechtmäßig (übertragen), rechtlich anerkannt (Beleg 1607), rechtsgültig
gerichtlich
tüchtig, rechtschaffen
(rechtlich) entschieden, beigelegt
in Bezug auf Schulden und Forderungen: anerkannt, zugegeben, unbestritten
in Bezug auf Forderungen und Verbindlichkeiten: richtig werden, mit jm. richtig halten (jn. oder etwas) bezahlen, jm. eine Schuld begleichen, eine Leistung entrichten; mit jm. richtig mit jm. finanziell übereingekommen
klar, eindeutig
"bereit, geneigt zu einem Vergleich" SchweizId. VI 464
richtig machen den durch Rechtsordnung oder Vereinbarung gebotenen Rechtszustand herstellen