Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): richtig

richtig

, adj., adv.
I in gerader Richtung, geradeaus
II richtig werden zu sich richten nach
III geradewegs; richtig Fußes auf direktem Weg
IV ordnungsgemäß, ordentlich, genau, korrekt, mit den Tatsachen übereinstimmend
V mit richtigen Worten ausdrücklich
VI tatsächlich
VII rechtmäßig (übertragen), rechtlich anerkannt (Beleg 1607), rechtsgültig
VIII gerichtlich
IX tüchtig, rechtschaffen
X (rechtlich) entschieden, beigelegt
XI in Bezug auf Schulden und Forderungen: anerkannt, zugegeben, unbestritten
XII in Bezug auf Forderungen und Verbindlichkeiten: richtig werden, mit jm. richtig halten (jn. oder etwas) bezahlen, jm. eine Schuld begleichen, eine Leistung entrichten; mit jm. richtig mit jm. finanziell übereingekommen
XIII klar, eindeutig
XIV "bereit, geneigt zu einem Vergleich" SchweizId. VI 464
XV richtig machen den durch Rechtsordnung oder Vereinbarung gebotenen Rechtszustand herstellen