Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtigkeit

Richtigkeit

, f.

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I Übereinstimmung mit dem rechtlich und tatsächlich Gesollten bzw. Geforderten; meton. auch das, was dazu dient, diesen Zustand zu erreichen (1691, 1703)
  • wann wir das in allen und dem land zu richtigkait thuen
    1425 BairFreibf. 78
  • iudicare ... r[ichten] de richticheit 
    1425 DiefenbGl. 311b
  • soll der cammerrichter und die beisitzer im anfang des gerichts solche ordnung fürnemen ..., damit in fürbringung der alten und neuwen sachen in der gerichtlichen audientz gute ordnung und richtigkeyt gehalten werde
    1555 RKGO.(Laufs) I 11 § 1
  • ain gmaine marktordnung ... damit also die haalamtsarbaiter, auch andere inwoner, burger und handwerchsleüt jederzeit in ainig- und richtigkait [leben]
    1568 Steiermark/ÖW. X 10
  • ervordert umb allerlai richtigkait willen die notturft woll das solche panthadingpiechl ... mir ... eingehendigt wurden
    1571 NÖsterr./ÖW. VIII p. 18
  • [Ratsentscheid zur Schrage der Schneider:] is nachvolgende richticheit in allen puncten verordenett ... whordenn
    1574 Stieda-Mettig 492
  • wie denn ... solches nicht alsbald durch unsers synodi befehl in richtigkeit gebracht werden könte
    1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 415
  • nach befundenen derselbigen [uffrichtige rechnung] richtigkeit 
    1592 Stieda-Mettig 631
  • sie zu straffen und zu püessen nach richtigkait ieres handwerks
    1603 Steiermark/ÖW. VI 115
  • weil aber verschiedene stände ... zu angedeutetem quanto sich nicht ehender verstehen wollen, bis die in puncto moderationis matriculae hernach bedingte erkündigung zur richtigkeit gebracht ... werde
    1654 JRA.(Laufs) § 184
  • die weillen ich vmb mehrerer richtigkhait willen vnter heutigen däto ein schriftliches testament aufgericht
    1654 NÖLO. III 4 § 6
  • wan daß lehen unrichtig und stritig ist, so soll der lehensmann vor verstreichung jahr und tags sich gleichwohl umb die verleihung anmelden. da er aber nach verflossenen jahr und tag die richtigkeit und verleihung des lehens noch nicht erlangt, so ist er ... umb einen meldschein anzuhalten und benebens die richtigmachung des lehens alles angelegenen vleises zu suechen ... benöthiget
    1654 NÖLO. V 1, 20 § 1
  • nach jeder gethanen raittung ist das gericht auff einkommende relation, und erfundene richtigkeit, denen gerhaben einen gewoͤhnlichen raitt-brieff zuertheilen schuldig
    1669 ÖGerhabO. 423
  • seie billich daz der gerhab einmahl zu seiner richtigkeit khombe und durch den raitbrief nach 4 jahren gesichert werde
    1669 ÖLOProt. 57
  • welcher wortführender bürgermeister oder dessen substituirte dann dem ambte die streitige sachen sollen entscheiden und zur richtigkeit verbringen helfen
    1683 Kolz,LütjenbHandw. 117
  • wann es sich begebe, daß ein veldtstück uff zweierlei gemarkung stoßet, hat der untergang macht uffzustecken und richtigkeit zu holen
    1691 Bretten 747
  • keiner soll dem andern zu nahe pflügen, und ümb solches zu verhüten, ist hiemit beliebet, daß zu mehrerer richtigkeit zwischen den ackern eine furche bestehen bleiben soll
    1703 SchleswDorfO. 568
  • weiln auch wegen der zu denen bürgerhäusern gehörigen wiesen, so vermöge alter catastrorum als inalienable pertinentien consideriret und zu veräußern inhibiret worden, annoch völlige richtigkeit nicht verhanden, maßen verschiedenen häusern dieselben fehlen
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 197
  • in solchem jahr der frid ... seine richtigkeit erlanget hat
    1748 FreibDiözArch.2 5 (1904) 352
  • welche buß mehrerer richtigkeit wegen von dem klaͤger in des beklagten namen gleich nach gefaͤllter ausklaͤgd ausgerichtet werden soll
    1761 BernStR. VII 2 S. 970
  • ihre befreyung von maut, zoll, accis, nachsteuer und anderen beschwerungen hat ... in den reichsconstitutionibus seine festgesetzte gute richtigkeit 
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 121
  • zur richtigkeit eines stammbaums gehoͤrt, daß alle darauf verzeichnete personen von aͤchtem adel sind
    1785 Fischer,KamPolR. I 528
  • jeder indossant muß fuͤr die guͤte und richtigkeit der wechselschuld haften
    1785 Fischer,KamPolR. III 245
  • lieget auch den beyden beysitzern des gerichtes besonders ob: ... die richtigkeit der maaße und gewichte bey den handelnden jaͤhrlich einmal zu untersuchen
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 192
  • bei dem konkursgericht wird aber nicht über die richtigkeit der forderung, als worüber die entscheidung dem durch rechtshängigkeit oder sonst zuständigen gerichte überlassen bleibt, sondern nur über das vorzugsrecht verhandelt und entschieden
    1815 Gönner,EntwGesB. I 313
II Rechtsanspruch, Berechtigung, Gerechtsame (I) 
  • ock en wille wi ... de borghere van L. ... in nenen vnsen ghebeden vorhinderen ... in markedstande edder in anderen richticheiden de se van older wonheit ghehatt hebbet
    1406 BrschwHzgUB. X 208
  • duth sall de fruwe hebbenn to erffgude vor ore fruwelicke richtichet 
    1505 LivlGüterUrk. II 30
  • dat erve ... thogehoret nu ... myt alle syner tobehoringen und tholagen ock richticheyden C.H.
    1531 KielErbb. 229
III Vergleich
  • daß er [Geselle] mit demselben [Handwerk] richtigkeit getroffen und sich verglichen haͤtte
    1626 Beier,Schelten 3
  • dem stande Basel ward immer mehrers angelegen, mit dem bischoffe eine vollständige r[ichtigkeit] zu treffen
    1765 SchweizId. VI 475
IV
in Vbdg. mit erlangen, machen, pflegen, treffen 
Abschluß eines Rechtsverhältnisses nach dem Ausgleich damit verbundener Verbindlichkeiten
  • dass die von stätt und märkt iren ansehenlichen steuerausstand nunmehr zu richtigkeit sollen gebracht haben
    1586 AktGegenref. 595
  • [soll das Gericht] aber keinem wittiber oder wittib gestatten, sich anderwerts wiederum zu verheyrathen, sie haben denn zuvor mit ihren kindern ersterer ehe vollkommene richtigkeit gepflogen, und mit denselben sich gebührends abgefunden
    1638/1778 SchlesDorfU. 128
  • kein meister darf für einen neuen kunden eher arbeiten, bis dieser bei dem vorigen meister richtigkeit gemacht
    1645 Merschel,Rawitsch 30
  • zu dem ende [Bezahlung von Schulden] er alle schuldigere ... in gehorsam treiben, und sie darvon, biß sie richtigkeit getroffen, nicht kommen laßen mag
    1658 GeraStR. 164
  • solle der richter zur besserer bezahlung und richtigkeiten der haußwehrungen bei dem ambt ain aigenes kaufbüechl zu einschreibung der keüf haben
    1671 NÖsterr./ÖW. IX 129
  • wann ein meister einen von adel oder unadel eine arbeit verfertiget hette, undt nichts bezahlet wahre, soll kein meister oder gesell demdelben [!] ohn und bevor der erste meister, seiner verfertigten arbeit richtigkeit erlanget, zu arbeiten bemächtiget sein
    1683 Kolz,LütjenbHandw. 122
  • daß hinfuͤhro kein kauff uͤber bauer- und amts-guͤter confirmiret werden solle, wenn nicht vorher, wegen der auf solchen guͤtern abzutragen restirenden herren-gefälle, richtigkeit getroffen worden
    1714 CAug. II 65
  • verordnung, daß eltern, die sich wieder verheirathen wollen, vorher mit ihren kindern richtigkeit treffen muͤssen
    1717 CCHolsat. I 161
  • so soll auch alle jahr 8 tage vor martini wegen des schweinharder lohn richtigkeit gemacht und 3 ß a stück in der göestgräßung mit berechnet werden von so viel schweine, als umb may im dorffe verhanden
    1742 SchleswDorfO. 888
  • des magistrats laͤndereyen ... sind von der stadt weit entlegen und sehr sandig, dahero sie gegen entrichtung des ausfalles an der saat ... 3 ... einwohnern zur jaͤhrlichen arrende ausgethan gewesen, welche allemahl gegen martini, was der marktgaͤngige korn-preis austraͤget, desfalls in der caͤmmerey richtigkeit machen muͤssen
    1781 HistBeitrPreuß. I 233
  • ein vormund ist verbunden, laͤngstens innerhalb zwey monathen nach geendigter vormundschaft dem gerichte seine schlußrechnung zu uͤbergeben, und erhaͤlt von demselben nach gepflogener richtigkeit eine urkunde uͤber die ... ordentlich gefuͤhrte verwaltung seines amtes
    1811 ÖstABGB. § 262
V Gerechtigkeit
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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