Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtigkeitspflegung

Richtigkeitspflegung

, f.

Abrechnung und Berichtigung von Ansprüchen aus Rechtsverhältnissen, um diese abschließen zu können
  • im fahl er aber uns ... an dienst, steür oder andern forderungen zu thuen schuldig were, solle er ohne volstendige richtigkeits pflegung nit entlassen werden
    1662 OÖsterr./ÖW. XII 302
  • richtigkeitspfleg- und erlegung der tax
    1719 Fellner-Kretschmayr III 309
  • mag er [hofmarchsherr] ihn [hofmarchsrichter] in der hofmarch bis zu voͤlliger rechnung- und richtigkeitspflegung arrestirlich anhalten
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 438
  • dass sie [ortsvorgesetzte] die in ihrer gemein befindliche kranke, wo bey etwaniger erbtheilung irrungen zu besorgen sind, bey zeiten zu einer richtigkeits-pflegung ermahnen
    1771 Alemannia 29 (1901) 214
  • da mit den militaͤr magazinslieferungen zur richtigkeitspflegung ein beamter vorschriftmaͤssig mitgehen muß
    1795 Kropatschek,KKGes. V 167
  • ein gleiches sey auch ... von den vasallen und ihren sachwaltern zu verstehen, welche laͤnger als einen monath mit der richtigkeitspflegung der taxen ... zuruͤck bleiben
    1812 Heinke,NÖLehenR. II 151