Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtigungsbrief
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Richtigung
Richtigungsbrief
, m.
Urkunde über eine Richtigung (I)
bdv.:
Richtungbrief
- diese alle sein beim rat zu N. diß jahr ausgesöhnet worden und haben richtigungsbriefe von sich geben1376 NürnbAchtb. 156
- richtigungsbriefe und quittanz1439 Sander,Nürnb. 505
- des zu urkunde haben wir ... dieser richtigungsbrieve zwen glichludende unnter unnser beder ingesigel versigelt gemacht1491 FritzlarRQ. 757
- soͤlhen richtigung brief haben die gemellten drej tädigungßfürsten ... besygeln soͤllen vnn woͤllen1516 Hutten I 84
- richtigungs-brief der landschaft Nider-Siebenthaal umb die märit-matten zu E. gegen herren predigkanten E.1657 Niedersimmental 129Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"