Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtkern
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richtig
richtigen
Richtigkeit
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richtiglich
Richtigmachung
Richtigung
Richtigungsbrief
Richtkern
, m.
eine Abgabe im Zsh. mit der Gerichtsbarkeit
vgl.
Richtkorn
zu
Kern (I)
- da lit oͧch ein muͥli duͥ giltet ... 4 huͤnr, 1 vierteil eyger und 2 vierteil rihtkernenum 1306 HabsbUrb. I 423Faksimile - in Google Books